Wir öffnen den LKW nicht ohne schriftliche Genehmigung des Versenders. Wenn der Zöllner darauf besteht und der Versender nicht erreichbar ist, dokumentieren wir den Zeitpunkt der Öffnung mit einem Stempel des Zöllners auf den Transportpapieren und informieren den Auftraggeber umgehend schriftlich, inklusive des Hinweises auf den möglichen temporären Temperaturanstieg. So ist alles lückenlos nachvollziehbar.